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Reha für Kinder: ab sofort mit Dienstfreistellung der Eltern möglich

Da ist in der Rehabilitation für Kinder ein großer Wurf gelungen: Ab 1.11.2023 haben Eltern einen Anspruch auf Freistellung von ihrer Arbeit, um Kinder zu einem Reha-Aufenthalt zu begleiten. Die Freistellung umfasst bis zu vier Wochen und gilt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Auch ein Kündigungsschutz besteht während dieser Zeit.

Bis zum 12. Lebensjahr muss eine Bezugsperson das Kind auf Reha begleiten. Bei einem mehrwöchigen Aufenthalt war das bisher für viele Familien schwierig.
„Viele „unserer“ Kinder hatten schon einen sehr hohen Leidensdruck, wenn sie zu uns in die Reha kamen“, so Jutta Falger, Ärztliche Direktorin im kokon Bad Erlach. „Durch die Eltern-Freistellung können junge Menschen Reha schon früher nutzen. Das wird einen positiven Effekt auf den Erkrankungs- bzw. Heilungsverlauf haben.“

Wie funktioniert die Eltern-Freistellung?

Nach Ausfüllen des Reha-Antrags gemeinsam mit Haus- oder Fach-Ärzten erfolgt die Bewilligung durch die Sozialversicherung. Diese Bewilligung müssen Eltern innerhalb von einer Woche bei ihren Arbeitgebern vorlegen. Ab diesem Zeitpunkt bis vier Wochen nach dem Reha-Aufenthalt haben Eltern einen Kündigungsschutz.

Nach der Termin-Bestätigung durch die Reha-Klinik ist auch das konkrete Datum des Reha-Aufenthalts umgehend an den Arbeitgebern zu melden. Während der Zeit des Aufenthalts können Eltern Pflegekarenzgeld beziehen.

www.kokon.rehab

(Bild von Ernesto Eslava auf Pixabay)