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Familienministerin Claudia Bauer empfängt Family Business

Mit großer Freude durften wir Familienministerin Claudia Bauer die Arbeit unseres Vereins Family Business präsentieren. Präsident Christof Zellenberg, selbst Vater eines einjährigen Sohnes, betonte in seinen einleitenden Worten die Wichtigkeit von Familie und präsentierte unsere familienstützenden Angeboten im Bereich der Kinderbetreuung. In der Folge haben wir der Familienministerin ein Papier mit unserer wichtigsten Anliegen überreicht.

Au Pair Regelung in Österreich

Au Pair Kräfte sind eine wichtige Ergänzung zur institutionellen Kinderbetreuung, vor allem für Eltern die keine regelmäßigen Arbeitszeiten haben oder in Familien mit mehreren Kindern oder Kindern mit Behinderung.

In Österreich gibt es Au Pairs erst seit dem Jahr 2000. Bald danach (2007) wurde die Regelung extrem verschärft und nun ist Österreich das einzige Land, in dem Au Pairs als angestellte Arbeitnehmer nach dem Hausangestelltengesetz (15 Monatsgehälter!) gelten. Die zulässige Arbeitszeit beträgt ab heuer nur noch 16,5 Wochenstunden! Die Kräfte verdienen derzeit 551 Euro im Monat plus drei Sonderzahlungen jährlich, dazu volle Verpflegung und Unterkunft.

Deutschland, Italien, Tschechien, Ungarn, Slowenien und Slowakei zählen Au Pairs nicht als Arbeitskräfte, sondern als kulturellen Austausch. Das Taschengeld beträgt dort maximal 300 Euro für 30 Stunden Mithilfe bei der Kinderbetreuung.

Family Business, als gemeinnützige Au Pair Agentur, verlangt eine Rückkehr zum ursprünglichen Au Pair Gedanken als Austausch der Kulturen gegen Mithilfe im Haushalt. Zur Sicherheit der (vorwiegend) Mädchen sollte auch eine Agenturpflicht bei der Vermittlung eingeführt werden (wie in Deutschland geregelt).

Family Business regt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe (beteiligte Ministerien und Sozialpartner) an und ist gerne bereit in einer solchen Gruppe mitzuarbeiten. 

Steuerliche Gerechtigkeit für Kinderbetreuerinnen

Leihomas und Babysitter sind ein wichtiger Teil des Angebotes an Kinderbetreuung, gerade zu Tagesrandzeiten oder am Abend. Familien, die eine solche Hilfe in Anspruch nehmen, müssten eigentlich eine Anmeldung bei Sozialversicherung und Finanzamt vornehmen.

Sportler, Trainer, Schiedsrichter etc., die nebenberuflich bei gemeinnützigen Vereinen aktiv sind, können pro Einsatztag bis zu 120 Euro, höchstens 720 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei als pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigung beziehen.

Family Business fordert eine solche pauschale Regelung auch für kurzzeitige Kinderbetreuung, wie durch Leihomas und Babysitter.

Wahlfreiheit und Anerkennung der Erziehungsleistungen der Eltern

Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung bedeutet nicht nur der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung, etwa von Kinderkrippen oder Kindergärten. Wahlfreiheit bedeutet auch, die Entscheidung von Müttern und Vätern zu berücksichtigen und unterstützen, die in den ersten Lebensjahren des Kindes selbst die Betreuung und Erziehung übernehmen wollen. Family Business ist davon überzeugt, dass damit auch die Lust auf Kinder gesteigert werden kann. Viele Mütter fragen sich heute, warum sie überhaupt Kinder bekommen sollen, wenn sie vom Kreißsaal möglichst rasch wieder an die Werkbank gedrängt werden und ihre kleinen Kinder in fremde Hände geben müssen.

Die konkrete Umsetzung der Wahlfreiheit wird heute schon in einzelnen Gemeinden umgesetzt (z.B. Berndorf), die Eltern ein Anerkennungsgeld zahlen, wenn sie keine öffentliche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Dieser Weg sollte ausgebaut und auch auf Ebene der Bundesländer, die ja für die Kinderbetreuung zuständig sind, umgesetzt werden. 

Reformideen für das Kinderbetreuungsgeld

Fixbetrag von 65 Euro täglich, da jedes Kind gleichen Wert hat und keine Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern bestehen sollte. (Streichung der Trennung von Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) & Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld). 

Regelmäßige Anpassung der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld (insbesondere beim einkommensabhängigen Modell), damit Eltern flexibler privat dazuverdienen können. Zuverdienstgrenze sollte bei der Kleinunternehmergrenze für die USt-Befreiung liegen und somit bei 55.000 Euro/p.a.

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