Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz – was ist neu?
Mit der Novellierung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes sind mit 1. September 2016 folgende Neuerungen in Kraft getreten:
- Kindergartengruppen werden doppelt besetzt
Künftig werden alle Kindergartengruppen sowohl von einer pädagogischen Fachkraft als auch von einer Assistenzkraft betreut.
- Mehr Qualität durch kleine Gruppengrößen
Eine weitere Neuerung: Die Möglichkeit, die Gruppenhöchstzahl von 20 Kindern zu überschreiten, wird in Kindergärten und Horten von fünf auf maximal zwei Kinder, in Kinderkrippen (inkl. Kindergruppen) auf ein Kind, beschränkt. Dazu ist aber die vorherige Genehmigung durch das Land Tirol notwendig.
- Eltern werden verstärkt involviert
Es ist vorgesehen, dass Gemeinden als Erhalter der Betreuungseinrichtungen künftig regelmäßig Bedarfserhebungen durchführen und dem Land berichten. Diese sollen nach Aufforderung durch das Land mindestens alle drei Jahre, zeitversetzt und regionsweise stattfinden. Die Gesetzesänderung inkludiert überdies standardisierte Elternbefragungen.
- Tageseltern in Betrieben möglich
Durch den Einsatz von Tageseltern in den Räumlichkeiten von Betrieben soll die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erleichtert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.
- Inklusion
Für die Gewährung von Stützstunden ist der Unterstützungsbedarf einer ganzen Gruppe maßgeblich. Damit wird der Inklusionsgedanke konsequent umgesetzt und die Stigmatisierung einzelner Kinder verhindert.
- Fort-, Aus- und Weiterbildung
Die Betreuungspersonen in Kinderkrippen (inkl. Kindergruppen), Kindergärten und Horten sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren sowie regelmäßig an Fortbildungen im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr teilzunehmen. Für Assistenzkräfte wird ein Qualifizierungslehrgang verpflichtend eingeführt, ebenso ein Führungskräftelehrgang für alle LeiterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen.
- Bedarfsorientierte Mittagsbetreuung
Die Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung wird gesetzlich verankert. Darunter wird die Betreuung schulpflichtiger Kinder vom Ende der täglichen Unterrichtszeit bis 14:00 Uhr samt dem Angebot eines Mittagessens verstanden.
- Alle Interessensgruppen werden involviert
Die Tiroler Landesregierung setzt auf die Expertise und Mitarbeit aller Interessensgruppen: die Sozialpartner, die im Landtag vertretenen Parteien, der Tiroler Gemeindeverband, die Stadt Innsbruck und die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen.
- Elf Millionen Euro pro Jahr mehr für die Gemeinden
Für die Gemeinden stehen jährlich elf Millionen Euro mehr an Landesgeldern als bisher zur Verfügung. Damit werden finanzschwächere Gemeinden entlastet.
- Verwaltungsvereinfachung durch pauschales Fördersystem
Das einheitliche Fördersystem wird wesentlich vereinfacht, indem die Förderungen auf Basis von Gruppen und Öffnungszeiten berechnet werden. Es erlaubt sowohl den Gemeinden als auch dem Land exakte finanzielle Planung und ermöglicht kürzere Bearbeitungszeiträume.
Der Weg zu mehr Familienfreundlichkeit führt über ein Anreizmodell für längere Öffnungszeiten. Im Sinne der Deregulierung und Entbürokratisierung werden Verfahrensvereinfachungen in mehreren Bereichen durchgeführt – zum Beispiel treten Anzeigeverfahren an die Stelle von Genehmigungsverfahren.
Weitere Infos unter: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familienreferat/familie-und-beruf/